Vergütung
Die über den Standard-Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehenden Leistungen meiner Praxis, wie beispielsweise Klassische Homöopathie, Orthomolekulare Medizin und Mikrobiologische Therapie sind in ihrer Umsetzung teilweise zeitlich deutlich aufwendiger. Leider bietet die Gebührenordnung für Ärzte hier keine Möglichkeit, diese wertvollen Leistungen so abzubilden, dass mein Team und ich wirtschaftlich arbeiten können. Deshalb werden diese Leistungen über eine Honorarvereinbarung abgerechnet.
Sollten die von Ihnen gewünschten ärztlichen Leistungen keine Kassenleistung sein, werden Sie darüber von mir im Vorfeld informiert und können dann in Ruhe selbst entscheiden, ob Sie nach einem Kostenvoranschlag die Leistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Mit einigen Gesetzlichen Krankenkassen habe ich Verträge für die Homöopathische Sprechstunde geschlossen. Wenn Ihr Kind in einer dieser Kassen versichert ist, können Sie meine Arbeit als Homöopathische Kinderärztin als Kassenleistung in Anspruch nehmen.